WILLKOMMEN
Seit vielen Jahren befasse ich mich mit dem Recht der offenen Vermögensfragen aus dem Unrecht der NS-Zeit und der Zeit der sowjetischen Besatzung in Deutschland. Oft geht es dabei um die Recherche lange zurückliegender komplexer rechtlicher, wirtschaftlicher und politischer Umstände. Diese müssen so einfach wie es eben möglich ist dargestellt werden, um einen Anspruch überzeugend zu begründen.
Dabei bin ich gerne Ihr Partner.
Henning Kahmann
RECHTSANWALT
SCHWERPUNKTE
• Folgen von NS-Unrecht
Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt vertrete ich NS-Verfolgte und deren Nachkommen bei ihren Bemühungen „Wiedergutmachung“ zu erhalten. Meistens geht es um den Verlust von Unternehmen oder Kunst. Im Zentrum steht dabei immer die Frage, ob NS-Verfolgung die Ursache eines Vermögensverlusts war. Das macht viel detektivische Arbeit in Archiven und Bibliotheken nötig. Dabei arbeite ich seit langem erfolgreich mit erfahrenen Historikerteams im In- und Ausland zusammen.
• Folgen von sowjetischem Unrecht
In aller Regel lassen sich wegen der Konfiskationen in der sowjetischen Besatzungszone und Ost-Berlin keine Ansprüche durchsetzen. Ausnahmen greifen aber z.B. bei beweglichen Sachen wie Kunstwerken. Eine Besonderheit besteht auch für Ausländer, die an Gesellschaften beteiligt waren, deren Vermögen konfisziert wurde. Hier kann § 1 Abs. 2 des DDR-Entschädigungserfüllungsgesetzes greifen. Dabei geht es um den völkerrechtlichen Schutz Fremder im sowjetischen Machtbereich. Um hier Erfolge zu erlangen, war es nötig, dieses nur wenig erforschte Feld selbst zu bearbeiten, also das in der damaligen Umbruchzeit geltende, sich wandelnde Recht und die behördliche Praxis nicht nur in den eigenen Fällen, sondern auch im Allgemeinen zu dokumentieren. Das Thema Fremdenrecht hat gerade bei Investitionsschutzverträgen wie CETA und der Energiecharta aktuelle rechtliche Bedeutung erlangt. Es stellt sich auch bei den heutigen politischen Umbrüchen von Cuba bis Zypern.
• Revisionsrecht
Im Laufe der Jahre habe ich Mandanten immer wieder mit Erfolg in Verfahren mit grundsätzlicher Bedeutung vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. Im Revisionsrecht – gerade bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision – kommt es vor allem darauf an, die maßgeblichen Rechtsfragen aus dem bisherigen Verfahren herauszupräparieren. Vielfach geht es dabei um Grundrechte. Meine Erfahrung in diesem Bereich stelle ich Ihnen gerne auch außerhalb des Rechts der offenen Vermögensfragen zur Verfügung.
In Stichworten:
• Recht der offenen Vermögensfragen
• Kunstrestitution
• DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz
• Investitionsschutzrecht
• Revisionen zum Bundesverwaltungsgericht
• Nichtzulassungsbeschwerden
LEBENSLAUF
• 1998 Erstes Juristisches Staatsexamen in Regensburg
• 1999 Master of Laws, University of Pennsylvania, Philadelphia
• 2001 Dr. jur., Universität Regensburg
• 2003 Zweites Juristisches Staatsexamen in Berlin
• ab 2003 Rechtsanwalt bei von Trott zu Solz Lammek Rechtsanwälte, Berlin (ab 2009 als Partner)
• 2017 Gründung Kahmann Rechtsanwalts GmbH
• Korrespondenzsprachen: Deutsch und Englisch
• Sonstige Sprachen: Französisch und Spanisch
VERÖFFENTLICHUNGEN
Die versehentliche Vermietung: Neues zur „Schwimmdock-Entscheidung“, NJW 2008, 192.
Besteht bei der Abgabe von „Reliance“-Erklärungen durch Rechtsanwälte Versicherungsschutz?, VersR 2009, 21 (gemeinsam mit Cecil Graf Vitzthum).
How to buy Real Estate in Germany, Indo-German Economy 5, 2009, 11 (gemeinsam mit A. Kainth und Q. Brown).
Ausländische Immobilieninvestitionen in Indien,
Deutsch-Indische Wirtschaft 1, 2010, 17 (gemeinsam mit Sunil Seth)
Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2015 —
BVerwG 1 C 13.14, KUR – Kunst und Recht, Volume 17 (2015), No. 1, pp. 16 – 17
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2015/1/7
Grundfälle zur Kunstrestitution in Deutschland. Vortrag im Rahmen des Seminars von Prof. Dr. Klaus Goldhammer zum Thema Ökonomie der Kunst – Kommunikation, Kunst und Kommerz am Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaften der Freien Universität Berlin, 6. Juli 2016.
Restitution und Prüfprogramm: Worauf es ankommt.
Kunstchronik
Monatsschrift für Kunstwissenschaft, Museumswesen und Denkmalpflege, Bd. 70 Nr. 12 (2017), Seite 624
DOI: https://doi.org/10.11588/kc.2017.12
Ein Katalog als Erinnerungsort
KUR – Kunst und Recht, Volume 19, Issue 5-6 (2017), pp. 147 – 157 (zusammen mit Yana Slavova)
DOI https://doi.org/10.15542/KUR/2017/5-6/5
Nazi Era Art Claims and the Internet: Lessons from the Penn Law Clinic to the German Federal Administrative Court. Vortrag auf dem Jahrestreffen der Penn Law European Society, 14. Juli 2018 in München (mit Prof. Douglas Frenkel)
Der „Kohnstamm-Report“ zur Kunstrestitution in den Niederlanden,
Kunstchronik. Monatsschrift für Kunstwissenschaft, Museumswesen und Denkmalpflege, Bd. 74, Nr.4 (2021), Seite 166 (zusammen mit Yana Slavova)
KONTAKT
Kahmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Henning Kahmann, LL.M. (USA)
Kurfürstendamm 62
10707 Berlin
T +49 30 31809330
F +49 30 31017248
info@kahmann-law.de
www.kahmann-law.de
IMPRESSUM & DATENSCHUTZ
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Littenstraße 9 , 10179 Berlin
Telefon: +49 30 30 69 31 0
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Geschäftsführer:
Dr. Henning Kahmann, LL.M. (USA)
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
HRB 183176
Dem Rechtsanwalt der Gesellschaft wurde die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Er ist in Berlin zugelassen.
Für Rechtsanwälte gelten eigene berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).
Die Gesetze können auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltkammer (www.brak.de) eingesehen werden.
Beruftshaftplichtversicherung
AXA Versicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsvertrages umfasst die Länder der Europäischen Union.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gem. § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
Wichtiger Hinweis für Fristsachen
Fristsachen bitte nicht per E-Mail oder Fax übersenden!
Bevor Sie die Gesellschaft in Fristsachen neu beauftragen, ist immer ein persönliches, zumindest telefonisches Gespräch mit mir erforderlich, um den konkreten Fristablauf zu bestimmen und festzustellen, ob eine fristgerechte Bearbeitung noch möglich ist.
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